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Hausordnung

1. Träger des Freizeitzentrums ist die Stadt Ueckermünde
2. Das Freizeitzentrum steht folgenden Personen offen:
- Kindern bis 6 Jahren in Begleitung eines Erziehungsberechtigten
- Kindern ab 6 Jahren und Jugendlichen
- Erwachsenen
 
Das geltende Jugendschutzgesetz ist Bestandteil dieser Hausordnung.
3. Die Erziehungsberechtigten haben selbst dafür Sorge zu tragen, wann ihre Kinder das Freizeitzentrum verlassen. Kinder unter 12 Jahren jedoch spätestens um 20:00 Uhr.
4. Im Bereich des Freizeitzentrums besteht während der regulären Öffnungszeiten striktes Alkohol- und Rauchverbot. Alkoholisierten Personen ist der Zutritt untersagt. Bei Vermietung von Räumen gelten gesonderte Vereinbarungen (Nutzungsvertrag).
5. Der Besitz, Genuss und Handel von Drogen im Sinne des Betäubungsmittelgesetzes sowie der Besitz und Handel mit Waffen sind verboten.
6. Im Bereich des Freizeitzentrums ist es untersagt, in Wort, Schrift und Bild die Freiheit und Würde des Menschen (Art. 1 Grundgesetz) verächtlich zu machen, Kennzeichen und Symbole zu verwenden oder zu verbreiten, die im Geist verfassungsfeindlicher oder verfassungswidriger Organisationen stehen oder diese repräsentieren. Das Verwenden von Kennzeichen, Symbolen und Grußerweisungen verbotener Organisationen, Aufstachelung zum Rassenhass, Volksverhetzung werden von der Leitung des Freizeitzentrums zur Anzeige gebracht.
7. Das Eigentum des Freizeitzentrums ist bestimmungsgemäß und pfleglich zu behandeln. Ausgeliehene Gegenstände sind nach Nutzung den Mitarbeitern zu übergeben.
8. Für entstandene Schäden im Zusammenhang mit bzw. während der Nutzung haftet der Nutzer im vollen Umfang. Beschädigungen/Mängel sind den Mitarbeitern sofort anzuzeigen.
9. Auftretende Mängel sind den Mitarbeitern zu melden.
10. Bei Feuer und Gefahrensituationen sind die gekennzeichneten Fluchtwege und Notausgänge zu benutzen.
11. Über die Nutzung der Küche während der Regelöffnungszeit entscheidet die Leitung.
12. Die Mitnahme und der Verzehr von Getränken und Esswaren in Computer- und Spielkonsolenräumen ist nicht gestattet.
13. Der Träger übernimmt keine Haftung für materielle oder immaterielle Schäden sowie abhanden gekommene private Gegenstände und Garderobe.
14. Den Weisungen der Mitarbeiter und durch den Träger bevollmächtigter Personen ist Folge zu leisten.
Verstöße gegen die Hausordnung können ein Hausverbot nach sich ziehen, bei zuständigen Behörden gemeldet bzw. angezeigt werden.
15. Nutzung des Fitness- und Kraftbereiches ist nur möglich, wenn ein lizenzierter Trainer anwesend ist.
16. Für die Nutzung der Räume oder Teile dieser wird ein Eintrittsgeld erhoben.
17. Mit Benutzung der Räume oder Teile dieser, erkennt der Nutzer die Hausordnung an.

Michaelis
Bürgermeisterin

Veranstaltungen

Mo 14.05.12
15:30 Töpfer - Werkstatt für Kinder - Spielerisches Arbeiten mit Ton
DI 15.05.12
15:30 - Spielenachmittag
17:30 - Kraftsport
MI 16.05.12
14:00 - Klöppeln
15:00 - 17:00 - Jugendweiheberatung
15:30 - Koch - und Backkreis - Schneewittchenkuchen
DO 17.05.12
F E I E R T A G - geschlossen
FR 18.05.12
15:30 - Basteln mit Tontöpfen
17:30 - Maltreff für ERWACHSENE
Malen kann und darf jeder, egal wie, egal was und egal womit
MO 21.05.12
15:30 - Kreativwerkstatt - Gestalten von Glasgefäßen
DI 22.05.12
14:00 - Töpfern "De Pötter's"
15:30 - Glücksrad – Wer rät am Besten ?
17:30 - Kraftsport
MI 23.05.12
15:30 - Koch - und Backkreis - Nudeln mit Tomatensoße
DO 24.05.12
14:00 - 16:00 Bildungsberatung - Arbeitsmarkt, Weiterbildung, allgem. Bildung
14:30 - Frauentreff
15:30 - Sing – Star - Playstation
17:30 - Kraftsport
FR 25.05.12
15:30 Lustige Kühe - Fensterbilder